Standesamt Bremen Strom

Anschrift

Standesamt Bremen Strom
Hollerallee 79
28209 Bremen


Mail:
standesamt@bremen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 13:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bremen Strom vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0421) 3610
E-Mail: standesamt@bremen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bremen Strom.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bremen Strom

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Bremen Stromgeborene Personen beim Standesamt Bremen Strom zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Bremen Strom die Urkunde aus. Es finden sich unterschiedliche Sorten der Geburtsurkunden, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt bei verschiedene Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Bremen Strom eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bremen Strom

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine anerkannte, vorwiegend zulässig zugestandene, gefestigte Kennzeichung einer Beziehung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Bremen Strom erklären und die dafür notwendigen Nachweise. beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Bremen Strom auftauchen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Bremen Strom sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Stadtbüro in Bremen Strom klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Bremen Strom

Bundesland
Bremen

Regierungsbezirk
{bremenbezirk)}

Kreis

Höhe
11 m ü. NHN

Fläche
318,21 km2

Einwohner
563.290 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1770 Einwohner je km2

Postleitzahl
28195–28779

Vorwahl
0421

KFZ Kennzeichen
HB

Gemeindeschlüssel
04 0 11 000

Landesportal

Landesportal
Bremen

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Stadtgeschichte Standesamt

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