Standesamt Bremen Oberneuland

Anschrift

Standesamt Bremen Oberneuland
Hollerallee 79
28209 Bremen


Mail:
standesamt@bremen.de

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{bremen(oeffnungszeiten)}

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 13:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bremen Oberneuland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0421) 3610
E-Mail: standesamt@bremen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bremen Oberneuland.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bremen Oberneuland

Definition

Eine Trauung bildet eine begründete, überwiegend legitim legale, festgemachte Bestätigung eines Verbunds gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt Bremen Oberneuland anmelden und die dazu wichtigen Unterlagen zu holen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Bremen Oberneuland antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen schriftlich dazu befähigen, die Hochzeit zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Bremen Oberneuland angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Diskrepanzen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Tag für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Schreiben vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Bremen Oberneuland berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bremen Oberneuland zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Bremen Oberneuland

    Bundesland
    Bremen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    11 m ü. NHN

    Fläche
    318,21 km2

    Einwohner
    563.290 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1770 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    28195–28779

    Vorwahl
    0421

    KFZ Kennzeichen
    HB

    Gemeindeschlüssel
    04 0 11 000

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    Stadtportal Bremen

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    Bremen Oberneuland

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