Standesamt Bremen Oberneuland

Anschrift

Standesamt Bremen Oberneuland
Hollerallee 79
28209 Bremen


Mail:
standesamt@bremen.de

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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 13:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bremen Oberneuland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0421) 3610
E-Mail: standesamt@bremen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bremen Oberneuland.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bremen Oberneuland

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Bremen Oberneuland ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bremen Oberneuland geboren sind.

Anbei einige Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Bremen Oberneuland die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Arten von Geburtsdokumenten, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird zu verschiedene administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Bremen Oberneuland eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bremen Oberneuland

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine amtliche, gewöhnlich gesetzlich rechtmäßige, belegte Begründung eines Beisammenseins von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt Bremen Oberneuland erklären und die dazu unerlässlichen Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim Amt in Bremen Oberneuland vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, kann er den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Bremen Oberneuland sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schreiben vom Standesamt. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Bremen Oberneuland ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bremen Oberneuland zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Bremen Oberneuland

Bundesland
Bremen

Regierungsbezirk
{bremenbezirk)}

Kreis

Höhe
11 m ü. NHN

Fläche
318,21 km2

Einwohner
563.290 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1770 Einwohner je km2

Postleitzahl
28195–28779

Vorwahl
0421

KFZ Kennzeichen
HB

Gemeindeschlüssel
04 0 11 000

Landesportal

Landesportal
Bremen

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Stadtgeschichte Standesamt

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