Standesamt Bremen Oberneuland
Anschrift
Standesamt Bremen Oberneuland
Hollerallee 79
28209 Bremen
Mail: standesamt@bremen.de
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{bremen(oeffnungszeiten)}
Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 13:00
Freitag: 08:00 – 13:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bremen Oberneuland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0421) 3610
E-Mail: standesamt@bremen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bremen Oberneuland.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Bremen Oberneuland
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt Bremen Oberneuland anmelden und die dazu wichtigen Unterlagen zu holen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Bremen Oberneuland antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Anmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Tag für die Trauung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Bremen Oberneuland berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Bremen Oberneuland
Bundesland
Bremen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
11 m ü. NHN
Fläche
318,21 km2
Einwohner
563.290 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1770 Einwohner je km2
Postleitzahl
28195–28779
Vorwahl
0421
KFZ Kennzeichen
HB
Gemeindeschlüssel
04 0 11 000
Stadtportal Bremen
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Bremen Oberneuland
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Stadtgeschichte
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