Standesamt Bremen Huchting

Anschrift

Standesamt Bremen Huchting
Hollerallee 79
28209 Bremen


Mail:
standesamt@bremen.de

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{bremen(oeffnungszeiten)}

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 13:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bremen Huchting vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0421) 3610
E-Mail: standesamt@bremen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bremen Huchting.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bremen Huchting

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine dokumentierte, meistens rechtlich rechtmäßige, gefestigte Begründung einer Bindung zweier Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Bremen Huchting einleiten und die hierfür erforderlichen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell beim Standesamt Bremen Huchting auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Bremen Huchting sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten bei der Behörde in Bremen Huchting. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Verehelichung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Bremen Huchting gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Papiere erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Tag für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Bescheinigungen einzureichen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Amt in Bremen Huchting klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Bremen Huchting zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Bremen Huchting

    Bundesland
    Bremen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    11 m ü. NHN

    Fläche
    318,21 km2

    Einwohner
    563.290 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1770 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    28195–28779

    Vorwahl
    0421

    KFZ Kennzeichen
    HB

    Gemeindeschlüssel
    04 0 11 000

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    Bremen Huchting

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