Standesamt Bremen Neustadt

Anschrift

Standesamt Bremen Neustadt
Hollerallee 79
28209 Bremen


Mail:
standesamt@bremen.de

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{bremen(oeffnungszeiten)}

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 13:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bremen Neustadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0421) 3610
E-Mail: standesamt@bremen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bremen Neustadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bremen Neustadt

Definition

Eine Vermählung bildet eine dokumentierte, gewöhnlich rechtlich statthafte, gesicherte Bestätigung eines Bündnisses zweier Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Heirat bei der Behörde in Bremen Neustadt anmelden und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden besorgen. Generell müssen Sie direkt bei der Behörde in Bremen Neustadt vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim verantworlichen Amt in Bremen Neustadt. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Ehevereinigung voranzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Bremen Neustadt angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, getrennt, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn die Ehe im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Informationen beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Unterlagen vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Standesamt in Bremen Neustadt klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bremen Neustadt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Bremen Neustadt

    Bundesland
    Bremen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    11 m ü. NHN

    Fläche
    318,21 km2

    Einwohner
    563.290 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1770 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    28195–28779

    Vorwahl
    0421

    KFZ Kennzeichen
    HB

    Gemeindeschlüssel
    04 0 11 000

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