Standesamt Bremen Burglesum

Anschrift

Standesamt Bremen Burglesum
Gerhard-Rohlfs-Str. 62
28757 Bremen


Mail:
standesamt@bremen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 13:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bremen Burglesum vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0421) 36 18 86 74
E-Mail: standesamt@bremen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bremen Burglesum.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bremen Burglesum

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Bremen Burglesum geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Bremen Burglesum beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Amt Bremen Burglesum die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Arten der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Bremen Burglesum eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür werden üblicherweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bremen Burglesum

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine dokumentierte, zumeist gerecht legale, belegte Basis eines Bündnisses beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Bremen Burglesum einleiten und die dazu relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Prinzipiell sollten Sie selbst im Bremen Burglesum vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Bremen Burglesum antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Papiere gefordert sein! Ihr Standesamt in Bremen Burglesum stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Bremen Burglesum zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Bremen Burglesum

Bundesland
Bremen

Regierungsbezirk
{bremenbezirk)}

Kreis

Höhe
11 m ü. NHN

Fläche
318,21 km2

Einwohner
563.290 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1770 Einwohner je km2

Postleitzahl
28195–28779

Vorwahl
0421

KFZ Kennzeichen
HB

Gemeindeschlüssel
04 0 11 000

Landesportal

Landesportal
Bremen

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Stadtgeschichte Standesamt

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