Standesamt Bremen Burglesum

Anschrift

Standesamt Bremen Burglesum
Gerhard-Rohlfs-Str. 62
28757 Bremen


Mail:
standesamt@bremen.de

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{bremen(oeffnungszeiten)}

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 13:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bremen Burglesum vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0421) 36 18 86 74
E-Mail: standesamt@bremen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bremen Burglesum.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bremen Burglesum

Definition

Eine Trauung beschreibt eine erklärte, überwiegend juristisch geregelte, untermauerte Begründung einer Verbindung zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Bremen Burglesum anmelden und die hierbei unerlässlichen Papiere holen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Bremen Burglesum antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Bremen Burglesum angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Urkunden vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andere Belege notwendig sein! Das Standesamt in Bremen Burglesum stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Bremen Burglesum zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Bremen Burglesum

    Bundesland
    Bremen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    11 m ü. NHN

    Fläche
    318,21 km2

    Einwohner
    563.290 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1770 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    28195–28779

    Vorwahl
    0421

    KFZ Kennzeichen
    HB

    Gemeindeschlüssel
    04 0 11 000

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    Bremen Burglesum

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