Standesamt Bremen Vahr

Anschrift

Standesamt Bremen Vahr
Hollerallee 79
28209 Bremen


Mail:
standesamt@bremen.de

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{bremen(oeffnungszeiten)}

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 13:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bremen Vahr vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0421) 3610
E-Mail: standesamt@bremen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bremen Vahr.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bremen Vahr

Definition

Eine Ehe bildet eine dokumentierte, zumeist juristisch erlaubte, gestärkte Form eines Verbunds von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Standesamt Bremen Vahr aufnehmen und die dazu unerlässlichen Dokumente beziehen. Prinzipiell sollten Sie direkt im Bremen Vahr antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden bei Ihrem zuständigen Standesamt in Bremen Vahr . Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Hochzeit zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Bremen Vahr angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Abweichungen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Nachweise vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Kopien sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Schreiben erforderlich sein! Das Trauamt in Bremen Vahr berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bremen Vahr

    Bundesland
    Bremen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    11 m ü. NHN

    Fläche
    318,21 km2

    Einwohner
    563.290 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1770 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    28195–28779

    Vorwahl
    0421

    KFZ Kennzeichen
    HB

    Gemeindeschlüssel
    04 0 11 000

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