Standesamt Bremen Borgfeld

Anschrift

Standesamt Bremen Borgfeld
Hollerallee 79
28209 Bremen


Mail:
standesamt@bremen.de

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{bremen(oeffnungszeiten)}

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 13:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bremen Borgfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0421) 3610
E-Mail: standesamt@bremen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bremen Borgfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bremen Borgfeld

Definition

Eine Verehelichung definiert eine amtliche, zumeist rechtens erlaubte, belegte Begründung einer Beziehung von zwei Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung bei der Behörde in Bremen Borgfeld anzeigen und die hierfür erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Unbedingt sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Bremen Borgfeld antreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten bei der Behörde in Bremen Borgfeld. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Trauung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Bremen Borgfeld angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Abweichungen bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Unterlagen darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Bremen Borgfeld stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bremen Borgfeld

    Bundesland
    Bremen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    11 m ü. NHN

    Fläche
    318,21 km2

    Einwohner
    563.290 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1770 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    28195–28779

    Vorwahl
    0421

    KFZ Kennzeichen
    HB

    Gemeindeschlüssel
    04 0 11 000

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    Bremen Borgfeld

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