Standesamt Oberstadt

Anschrift

Standesamt Oberstadt
Markt 1
98660 Themar


Mail:
standesamt@themar.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 68 73) 6 88 20
E-Mail: standesamt@themar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Oberstadtgeborene Personen beim Standesamt Oberstadt zu beantragen.

Hier sind mehrere grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamt Oberstadt die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Arten von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Sie wird für mannigfaltige Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Oberstadt eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür werden meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberstadt

Definition

Eine Vermählung definiert eine erklärte, meistenteils rechtens rechtmäßige, belegte Bestätigung einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Eheschließung beim Standesamt Oberstadt einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. holen. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim Amt in Oberstadt vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Heirat wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Das Trauamt in Oberstadt berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Oberstadt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.