Standesamt Schwerin (Brandenburg)

Anschrift

Standesamt Schwerin (Brandenburg)
Markt 9
15755 Teupitz


Mail:
standesamt@teupitz.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwerin (Brandenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@teupitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwerin (Brandenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwerin (Brandenburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Schwerin (Brandenburg)geboren wurden, beim Standesamt Schwerin (Brandenburg) beantragt werden.

Hier einige ein paar Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Schwerin (Brandenburg) die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Kategorien von Geburtsbescheinigungen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt bei vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Schwerin (Brandenburg) eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schwerin (Brandenburg)

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine anerkannte, meistens gerecht erlaubte, gefestigte Grundlage einer Verbindung von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung beim Standesamt Schwerin (Brandenburg) aufnehmen und die hierbei notwendigen Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie direkt beim Amt in Schwerin (Brandenburg) auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Trauung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Schwerin (Brandenburg) berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Schwerin (Brandenburg) zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Schwerin (Brandenburg)

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Dahme-Spreewald

Höhe
35 m ü. NHN

Fläche
48,15 km2

Einwohner
1878 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
39 Einwohner je km2

Postleitzahl
15755

Vorwahl
33766

KFZ Kennzeichen
LDS, KW, LC, LN

Gemeindeschlüssel
12 0 61 492

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schwerin (Brandenburg)

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