Standesamt Bargfeld-Stegen
Anschrift
Standesamt Bargfeld-Stegen
Rathausstr. 24-26
22941 Bargteheide
Mail: info@bargteheide.de
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 07:30 – 12:30
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30 / 13:30 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:30
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bargfeld-Stegen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 45 32) 4 04 73 03
E-Mail: info@bargteheide.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bargfeld-Stegen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Bargfeld-Stegen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Bargfeld-Stegen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bargfeld-Stegen geboren sind.
Nachfolgend finden Sie ein paar Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Amt Bargfeld-Stegen die Urkunde aus. Es existieren variantenreiche Kategorien von Geburtsdokumenten, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.
Anwendung
Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt zu diverse bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Sollte die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Bargfeld-Stegen eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Bargfeld-Stegen
Definition
Eine Heirat bezeichnet eine erklärte, gewöhnlich rechtlich rechtmäßige, gesicherte Erklärung eines Verbunds beider Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Personen können die Eheschließung beim Standesamt Bargfeld-Stegen erklären und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie selber beim Amt in Bargfeld-Stegen erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht in Bargfeld-Stegen sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.
Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.
Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Bargfeld-Stegen berät Sie gerne.
Fristen
Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Bargfeld-Stegen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Bargfeld-Stegen
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
48 m ü. NHN
Fläche
15,82 km2
Einwohner
15.987 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1011 Einwohner je km2
Postleitzahl
22941
Vorwahl
04532
KFZ Kennzeichen
OD
Gemeindeschlüssel
01 0 62 006
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
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