Standesamt Kierspe

Anschrift

Standesamt Kierspe
Springerweg 21
58566 Kierspe


Mail:
standesamt@kierspe.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kierspe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kierspe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kierspe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kierspe

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Kierspe ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Kierspe geboren sind.

Nachstehend sind mehrere Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Amt Kierspe das Dokument aus. Es finden sich variantenreiche Typen von Geburtsnachweisen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird eingesetzt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Kierspe einen Ersatz bitten. Dafür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kierspe

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine erklärte, zumeist juristisch rechtmäßige, festgemachte Form einer Vereinigung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Kierspe aufnehmen und die hierfür erforderlichen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Kierspe erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Kierspe antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Kierspe stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Kierspe zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Kierspe

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Arnsberg

Kreis

Höhe
395 m ü. NHN

Fläche
71,91 km2

Einwohner
16.043 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
223 Einwohner je km2

Postleitzahl
58566

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
MK

Gemeindeschlüssel
05 9 62 028

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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