Standesamt Schönfeld (Brandenburg)

Anschrift

Standesamt Schönfeld (Brandenburg)
Prenzlauer Str. 8
17326 Brüssow


Mail:
e.joachim@amt-bruessow.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönfeld (Brandenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 97 42) 8 60 24
E-Mail: e.joachim@amt-bruessow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönfeld (Brandenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönfeld (Brandenburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Schönfeld (Brandenburg) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Schönfeld (Brandenburg) beantragen.

Im Folgenden sind einige grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert die Behörde in Schönfeld (Brandenburg) das Dokument aus. Es gibt verschiedene Arten von Geburtsnachweisen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Schönfeld (Brandenburg) eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür werden normalerweise persönliche Daten und eine Identifikation, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönfeld (Brandenburg)

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine dokumentierte, meistens zulässig zugestandene, gestärkte Bestätigung einer Verbindung beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Schönfeld (Brandenburg) erklären und die hierbei unerlässlichen Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie selbst im Schönfeld (Brandenburg) auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege wichtig sein! Ihr Trauamt in Schönfeld (Brandenburg) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Schönfeld (Brandenburg)

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Uckermark

Höhe
55 m ü. NHN

Fläche
101,81 km2

Einwohner
1759 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
17 Einwohner je km2

Postleitzahl
17326

Vorwahl
39742

KFZ Kennzeichen
UM, ANG, PZ, SDT, TP

Gemeindeschlüssel
12 0 73 085

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schönfeld (Brandenburg)

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Wegweiser:

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