Standesamt Neu-Isenburg

Anschrift

Standesamt Neu-Isenburg
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg


Mail:
standesamt@stadt-neu-isenburg.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neu-Isenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 02) 24 13 40
E-Mail: standesamt@stadt-neu-isenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neu-Isenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neu-Isenburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Neu-Isenburg geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neu-Isenburg beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Generell tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Neu-Isenburg die Urkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Typen von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Neu-Isenburg eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck werden meistens personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neu-Isenburg

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine bewiesene, weitgehend gerecht erlaubte, untermauerte Basis eines Verbunds zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Vermählung beim Standesamt in Neu-Isenburg einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Neu-Isenburg vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, den anderen schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Neu-Isenburg sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Kopien reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Neu-Isenburg klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Neu-Isenburg schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.