Standesamt Gammelby

Anschrift

Standesamt Gammelby
Rathausmarkt 4-6
24340 Eckernförde


Mail:
stadt@eckernfoerde.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Donnerstag: 08:00 – 17:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gammelby vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 43 51) 71 03 41
E-Mail: stadt@eckernfoerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gammelby.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gammelby

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Gammelbygeborene Personen beim Standesamt Gammelby zu beantragen.

Im Weiteren sind einige allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamtsbüro Gammelby die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Kategorien von Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt zu verschiedene bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Gammelby eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gammelby

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine behördliche, meistenteils juristisch zulässige, belegte Kennzeichung eines Verbunds von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Heirat beim Standesamt Gammelby einleiten und die dafür relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Unbedingt müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Gammelby vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Hochzeit wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Gammelby ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Gammelby zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Gammelby

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
3 m ü. NHN

Fläche
21,58 km2

Einwohner
21.573 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1000 Einwohner je km2

Postleitzahl
24340

Vorwahl
04351

KFZ Kennzeichen
RD, ECK

Gemeindeschlüssel
01 0 58 043

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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