Standesamt Neukirch (Sachsen)

Anschrift

Standesamt Neukirch (Sachsen)
Markt 20
01936 Königsbrück


Mail:
standesamt@koenigsbrueck.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neukirch (Sachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 57 95) 3 88 29
E-Mail: standesamt@koenigsbrueck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neukirch (Sachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neukirch (Sachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Neukirch (Sachsen) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neukirch (Sachsen) beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Neukirch (Sachsen) das Dokument aus. Man unterscheidet diverse Arten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht für diverse bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Neukirch (Sachsen) eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neukirch (Sachsen)

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine anerkannte, meistens legitim erlaubte, festgemachte Basis einer Beziehung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat beim Standesamt Neukirch (Sachsen) erklären und die hierfür notwendigen Dokumente holen. Generell müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Neukirch (Sachsen) vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Schreiben relevant sein! Das Stadtbüro in Neukirch (Sachsen) informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Neukirch (Sachsen) schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Neukirch (Sachsen)

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Bautzen

Höhe
175 m ü. NHN

Fläche
78,48 km2

Einwohner
4605 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
59 Einwohner je km2

Postleitzahl
1936

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
BZ, BIW, HY, KM

Gemeindeschlüssel
14 6 25 270

Landesportal

Landesportal
Sachsen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Neukirch (Sachsen)

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