Standesamt Warmsroth

Anschrift

Standesamt Warmsroth
Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim


Mail:
standesamt@warmsroth.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Warmsroth vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@warmsroth.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Warmsroth.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Warmsroth

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Warmsrothgeboren wurden, beim Standesamt Warmsroth beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie einige wenige Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Warmsroth das Dokument aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Versionen von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird eingesetzt für verschiedene bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Warmsroth eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Warmsroth

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine begründete, meistenteils juristisch geregelte, untermauerte Grundlage einer Bindung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Verehelichung bei der Behörde in Warmsroth erklären und die dazu notwendigen Papiere beziehen. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Warmsroth vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original eingereicht werden, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Standesamt in Warmsroth klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Warmsroth zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.