Standesamt Kirchheimbolanden

Anschrift

Standesamt Kirchheimbolanden
Neue Allee 2
67292 Kirchheimbolanden


Mail:
vg@kirchheimbolanden.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchheimbolanden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 52) 4 00 42 00
E-Mail: vg@kirchheimbolanden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchheimbolanden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchheimbolanden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Kirchheimbolandengeborene Personen beim Standesamt Kirchheimbolanden zu beantragen.

Hier sind ein paar generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert die Behörde in Kirchheimbolanden das Dokument aus. Es bieten sich variantenreiche Kategorien der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt zu vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Kirchheimbolanden eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten und eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchheimbolanden

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine behördliche, vorwiegend rechtlich statthafte, gesicherte Grundlage eines Bündnisses mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Kirchheimbolanden einleiten und die dafür notwendigen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim Amt in Kirchheimbolanden erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Kirchheimbolanden sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise notwendig sein! Ihr Amt in Kirchheimbolanden berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Kirchheimbolanden

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Donnersbergkreis

Höhe
340 m ü. NHN

Fläche
26,36 km2

Einwohner
7893 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
299 Einwohner je km2

Postleitzahl
67292

Vorwahl
06352

KFZ Kennzeichen
KIB, ROK

Gemeindeschlüssel
07 3 33 039

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Kirchheimbolanden

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Wegweiser:

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