Standesamt Dennweiler-Frohnbach

Anschrift

Standesamt Dennweiler-Frohnbach
Marktplatz 1
66869 Kusel


Mail:
standesamt@stadt.kusel.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dennweiler-Frohnbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt.kusel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dennweiler-Frohnbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Dennweiler-Frohnbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Dennweiler-Frohnbachgeboren wurden, beim Standesamt Dennweiler-Frohnbach beantragt werden.

Im Folgenden sind mehrere grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Amt Dennweiler-Frohnbach die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedene Kategorien der Geburtsurkunden, so wie die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Dennweiler-Frohnbach eine neue Urkunde anfordern. Dafür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Dennweiler-Frohnbach

Definition

Eine Ehe definiert eine behördliche, gewöhnlich gesetzlich legale, festgemachte Begründung eines Beisammenseins beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Dennweiler-Frohnbach aufnehmen und die hierfür relevanten Dokumente beziehen. Unbedingt müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Dennweiler-Frohnbach vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere relevant sein! Ihr Amt in Dennweiler-Frohnbach stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Dennweiler-Frohnbach zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Dennweiler-Frohnbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Kusel

Höhe
239 m ü. NHN

Fläche
14,37 km2

Einwohner
5594 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
389 Einwohner je km2

Postleitzahl
66869

Vorwahl
06381

KFZ Kennzeichen
KUS

Gemeindeschlüssel
07 3 36 055

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Dennweiler-Frohnbach

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