Personenstandsurkunden Übersicht Diese Urkunden erhalten Sie beim Standesamt
Hier erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Arten von Personenstandsurkunden.
Personenstandsurkunden sind wichtige Dokumente, die Informationen über eine Person und ihre familiären Beziehungen enthalten. Sie sind notwendig, um rechtliche Angelegenheiten wie Passanträge, Heirat, Scheidung, Adoption, Krankenversicherung und Sozialleistungen zu regeln. Es gibt verschiedene Arten von Personenstandsurkunden, darunter Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und Scheidungsurkunden. Jeder Typ hat seine eigenen Merkmale und Verwendungszwecke.
Wir werden Ihnen auf dieser Website die Unterschiede zwischen diesen Dokumenten erläutern und Ihnen helfen, das richtige Dokument für Ihre Bedürfnisse zu identifizieren.

Personenstandsregister werden nur für begrenzte Zeit beim Standesamt aufbewahrt:
- Geburten: 110 Jahre
- Ehe- und Lebenspartnerschaften: 80 Jahre
- Sterbefälle: 30 Jahre
Nur innerhalb diese Zeitraums ist es möglich beim zuständigen Standesamtes die jeweiligen Personenstandsurkunden zu bestellen. Außerhalb dieses Zeitraums ist das entsprechende Archiv zuständig.
Urkunden aus dem Geburtenregister
Geburtsurkunde
Häufiger Verwendungszweck: Passantrag
Der Inhalt ist geregelt nach §59 PStG:
- Vor- und Geburtsname des Kindes
- Geschlecht des Kindes
- Ort, Datum und genaue Uhrzeit der Geburt
- Vor- und Nachnamen der Eltern des Kindes
Zudem können noch die Religionszugehörigkeit der Eltern und die genaue Geburtszeit des Kindes angegeben sein. Dies wird aber unterschiedlich gehandhabt, z.B. wenn die Eintragung der Religion im Register gewünscht war.
Des Weiteren ist es oftmals möglich eine Urkunde in DIN-A4 ohne Angaben der Eltern zu bestellen.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist eine Kopie des Original-Dokuments und dient als offizielle Personenstandsurkunde. Sie enthält sämtliche Einträge und Änderungen zum Personenstand wie z.B. Namensänderungen oder Adoptionen.
Um eine Eheschließung anmelden zu können, müssen Verlobte diese Urkunde vorlegen. Dabei sollte sie nicht älter als sechs Monate sein, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen aktuell und korrekt sind.
Häufiger Verwendungszweck: Vorlage beim Standesamt zur Eheschließung
Inhalt: siehe Geburtsurkunde
- Vor- und Geburtsname des Kindes
- Geschlecht des Kindes
- Ort, Datum und genaue Uhrzeit der Geburt
- Vor- und Nachnamen der Eltern des Kindes
Zusätzlich ist noch der Standesbeamte(Urkundsperson) von der Geburt eingetragen.
Ältere Urkunden wurden noch in Prosa verfasst und enthielten weitaus mehr Informationen wie beispielsweise die Berufe der Eltern. Zum Teil werden diese Urkunden heute noch so ausgestellt.
Internationale Geburtsurkunde
Häufiger Verwendungszweck:
- Beantragung einer Staatsbürgerschaft im Ausland
- Eheschließung im Ausland
- Administrative Zwecke wie Passanträge, Krankenversicherungen und Sozialleistungen.
Inhalt: Der gleiche wie bei einer Geburtsurkunde mit den folgenden Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Niederländisch
- Dänisch
- Norwegisch
- Schwedisch
- Finnisch
- Spanisch
- Portugiesisch
- Griechisch
- Türkisch
- Bosnisch-Kroatisch-Serbisch
- Polnisch
- Tschechisch.
Urkunden aus dem Eheregister
Eheurkunde
Häufiger Verwendungszweck: Behörden
Inhalt in:
- Vor- und Nachnamen der Ehepartner
- Geburtsdaten und Geburtsorte der Ehepartner
- Datum und Ort der Eheschließung
- Angaben zum Standesamt und zum Standesbeamten, der die Trauung durchgeführt hat
- gegebenenfalls Angaben zu Trauzeugen
- Name und Geburtsname der Ehefrau, falls dieser sich durch die Eheschließung geändert hat
- eventuelle Namensänderungen der Ehepartner im Zuge der Eheschließung
Die Konfession kann ebenfalls angegeben werden, wenn dies gewünscht ist und im Eheregister eingetragen ist.
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Häufiger Verwendungszweck: Scheidung
Inhalt:
- Datum und Ort der Eheschließung
- Namen der Ehepartner
- Geburtsdaten der Ehepartner
- Staatsangehörigkeit der Ehepartner
- Vorhandensein einer Namensänderung durch Ehe oder Erklärung
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregisters mit Scheidungsvermerk (bzw. mit Hinweisteil) gibt Auskunft über die Auflösung einer Ehe. Wenn eine Person erneut heiraten möchte, verlangen die Standesämter oft eine aktualisierte Heiratsurkunde, auf der die Scheidung von früheren Ehen vermerkt ist.
Internationale Eheurkunde
Häufiger Verwendungszweck: Vorlage bei Behörden im Ausland
Inhalt: Der gleiche wie bei einer Eheurkunde mit den folgenden Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Niederländisch
- Dänisch
- Norwegisch
- Schwedisch
- Finnisch
- Spanisch
- Portugiesisch
- Griechisch
- Türkisch
- Bosnisch-Kroatisch-Serbisch
- Polnisch
- Tschechisch.
Urkunden aus dem Sterberegister
Sterbeurkunde
Häufiger Verwendungszweck: Erbe beim Nachlassgericht
Inhalt:
- Vornamen und Familienname des Verstorbenen
- Ort und Tag seiner Geburt
- Letzter Wohnsitz und Familienstand der verstorbenen Person
- Letzter Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes
- Rechtliche Zugehörigkeit einer Religion (sofern im Register eingetragen)
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Häufiger Verwendungszweck: Erbe beim Nachlassgericht
Inhalt: Enthält neben allen Angaben aus der Sterbeurkunde auch sämtliche Veränderungen, die im Laufe des Lebens des Verstorbenen aufgetreten sind, wie zum Beispiel:
- Eheschließungen
- Adoptionen
- Namensänderungen
Internationale Sterbeurkunde
Häufiger Verwendungszweck: Vorlage im Ausland
Inhalt: Der gleiche wie bei einer Sterbeurkunde mit den folgenden Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Niederländisch
- Dänisch
- Norwegisch
- Schwedisch
- Finnisch
- Spanisch
- Portugiesisch
- Griechisch
- Türkisch
- Bosnisch-Kroatisch-Serbisch
- Polnisch
- Tschechisch.
Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Vornamen und Familiennamen der Lebenspartner
- Ort und Tag ihrer Geburt
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Rechtliche Zugehörigkeit einer Religion (sofern gewünscht)
Welches Standesamt ist zuständig?
Unabhängig von der Art der Personenstandsurkunde gilt immer, dass diese nur bei dem Standesamt des Ortes beantragt werden können, an dem die betreffende Person geboren wurde, geheiratet hat, eine Lebenspartnerschaft begründet hat oder verstorben ist.
Zweckgebundene Urkunden
Des Weiteren gibt es bei allen Personenstandsregistern zweckgebundene Urkunden für Sozialversicherungszwecke. Diese benötigt man z.B. für die Rentenversicherung oder die Krankenkasse. In der Regel werden diese Urkunden gebührenfrei von den jeweiligen Standesämtern ausgestellt.
Diese Urkunden können jedoch nur für den jeweilige Zweck verwendet werden. So ist dann der Satz „Zur Beantragung von Leistungen der Sozialversicherung“ vermerkt.
Sonstige Urkunden
Familienbuch
Stammbuch
Abstammungsurkunde
Apostille
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