Geburtsurkunde beglaubigen:
Sie müssen eine Geburtsurkunde beglaubigen lassen?

Die Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument, das die Identität und Herkunft einer Person belegt. In bestimmten Situationen kann es notwendig sein, eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vorzulegen. Das kann beispielsweise bei der Heirat im Inland bzw. zum Teil auch im Ausland der Fall sein. Eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie des Originaldokuments, welche von der zuständigen Behörde offiziell beglaubigt wurde. Die Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit gibt der beglaubigten Kopie dieselbe rechtliche Gültigkeit wie dem Originaldokument. Wenn Sie eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde benötigen, ist es wichtig zu wissen, welche Schritte Sie unternehmen müssen und welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um eine gültige Kopie zu erhalten.

Geburtsurkunde beglaubigen

Meist benötigt man eine beglaubigte Geburtsurkunde für die Eheschließung. Das Standesamt Ihres Geburtsortes kann ihnen dann eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ausstellen, welche Sie für die Eheschließung benötigen. Sie können hier online bestellen.

Was ist eine beglaubigte Kopie?

Grundsätzlich ist eine beglaubigte Urkunde eine Kopie des Originaldokuments. Die Ämter bestätigen mit dem Beglaubigungsvermerk, dass das zu beglaubigende Dokument mit dem Original identisch ist. Diese Beglaubigung garantiert damit bei Vorlage die Echtheit und ist deshalb ein gängiges Mittel bei wichtigen Schriftstücken.

Im Bereich der Personenstandsurkunde ist eine beglaubigte Geburtsurkunde im Prinzip eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese wird bei der Heirat in den deutschsprachigen Ländern benötigt. Meist lässt sich bei den Standesämtern nur jene bestellen und keine beglaubigten Geburtsurkunden. (Siehe auch Liste aller Personenstandsurkunden)

Wenn sie eine Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen, können sie diese hier bestellen.

Warum lässt man eine Urkunde beglaubigen?

Urkunden werden beglaubigt, um ihre Echtheit und Richtigkeit zu bestätigen. Eine beglaubigte Urkunde ist eine offizielle Bestätigung, dass das Dokument inhaltlich korrekt und echt ist bzw. die Echtheit der Unterschrift. Das Beglaubigen von Urkunden dient dazu, sicherzustellen, dass sie von den entsprechenden Behörden ausgestellt wurden und somit ihre Verwendung in rechtlichen, administrativen oder geschäftlichen Angelegenheiten legitimiert wird.

In vielen Fällen ist die Beglaubigung von Urkunden notwendig, um eine Transaktion oder ein Verfahren abzuschließen. Beispielsweise benötigen Sie eine beglaubigte Geburtenregisterabschrift, um eine Ehe in Deutschland zuschließen. Eine fehlende Beglaubigung kann daher dazu führen, dass die Ehebehörde die Dokumente nicht akzeptiert und die Eheschließung nicht durchgeführt wird.

Aus diesem Grund ist die Beglaubigung von Urkunden ein wichtiger Schritt, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Gültigkeit von Dokumenten zu bestätigen

Online-Formular

Geburtsurkunden online anfordern und per Post erhalten.

Wer kann amtlich beglaubigen?

In Deutschland sind folgende Personen berechtigt, amtlich zu beglaubigen:

  1. Notare
  2. Amtspersonen, die das Dokument ausgestellt haben bzw. bei denen es verwahrt wird
  3. sonstige Urkundspersonen (z. B. Urkundsperson des Jugendamtes, vgl. § 59 SGB VIII; der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle eines Gerichts, vgl. § 169 ZPO, § 153 GVG )
  4. Gemeindesekretäre oder vom Bürgermeister beauftragte Beamte oder Angestellte
  5. Stellen öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften

 

Gesetzeslage: Amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften (§ 33, 34 VwVfG)

Welches Standesamt ist zuständig?

Unabhängig von der Art der Geburtsurkunde gilt immer, dass diese nur bei dem Standesamt beantragt werden kann, in dem die Geburt beglaubigt wurde.

Welche Arten von Beglaubigungen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Beglaubigungen:

  1. Die amtliche Beglaubigung: Die amtliche Beglaubigung wird von einer Behörde ausgestellt und bestätigt die Echtheit des Originaldokuments oder einer Kopie.
  2. Die öffentliche Beglaubigung: Die öffentliche Beglaubigung wird von einem Notar oder einem Rechtsanwalt ausgestellt und bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf einem Dokument.

Standesämter beglaubigen Geburtsurkunden nicht direkt, sondern stellen eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister aus.

Wie läuft eine notarielle Beglaubigung ab?

Im Rahmen einer notariellen Beglaubigung stellt der Notar den Willen der anwesenden Parteien fest, formuliert diesen gegebenenfalls in Form eines Vertrages und klärt die Beteiligten über die juristischen Konsequenzen ihres Handelns auf. Sind sich diese darüber im Klaren und damit einverstanden, unterschreiben sie den betreffenden Vertrag. Dabei ist sowohl dessen Unterschrift mit Datum entscheidend als auch das Anbringen des Amtssiegels auf jeder der Seiten des Dokuments. Vgl: § 2 Abs. 1 DONot

(1) Notarinnen und Notare führen Amtssiegel (als Farbdrucksiegel und als Prägesiegel in Form der Siegelpresse und des Petschafts für Lacksiegel) nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. Die Umschrift enthält den Namen der Notarin oder des Notars nebst den Worten „Notarin in … (Ort)“ oder „Notar in … (Ort)“.

Die beglaubigte Urkunde wird nach der Unterzeichnung durch den Notar in einigen Ausfertigungen oder beglaubigten Abschriften an die beteiligten Parteien geschickt. Das Original der Niederschrift verbleibt beim Notar.

Kann eine Beglaubigung ablaufen?

Grundsätzlich haben Beglaubigungen kein Ablaufdatum. Eine Ausnahme ist es, wenn der Inhalt nicht mehr der Realität entspricht und man beispielsweise geheiratet hat und dies noch nicht in der Eheurkunde vermerkt ist. Dann muss die Urkunde erneut beglaubigen werden, damit sie wieder auf dem neusten Stand ist.

Bei der Anmeldung einer Eheschließung darf die Abschrift aus dem Geburtenregister nicht älter als sechs Monate sein.

Was kostet eine Beglaubigung?

Die Kosten für die Beglaubigung eines Dokuments in Deutschland können je nach Art des Dokuments und der beglaubigenden Stelle variieren. Hier sind einige Richtwerte für die Beglaubigungskosten in Deutschland:

  1. Beglaubigung einer Unterschrift oder einer Abschrift einer Urkunde durch eine öffentliche Stelle wie zum Beispiel ein Bürgeramt oder Standesamt: 2,50 Euro bis 10 Euro pro Beglaubigung
  2. Beglaubigung durch einen Notar: Je nach Notar und Art der Beglaubigung können die Kosten zwischen 20 Euro und 70 Euro oder mehr pro Beglaubigung liegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beglaubigungskosten in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt sind und daher können die Kosten je nach Region und beglaubigender Stelle variieren.

Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Apostille?

Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie eines Dokuments durch eine Behörde oder eine andere autorisierte Person1. Eine Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation von Urkunden für den internationalen Verkehr2. Sie wird auf öffentlichen Urkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Schulzeugnissen angebracht und bestätigt die Echtheit der Unterschrift und/oder des Siegels auf dem Dokument1. Der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Apostille besteht darin, dass eine Apostille nur für den internationalen Verkehr bestimmt ist und nur auf öffentlichen Urkunden angebracht werden kann.

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