Geburtsurkunde verloren:
Wie Sie eine neue Geburtsurkunde beantragen können

Täglich gehen Geburtsurkunden verloren – sei es bei einem Umzug, durch versehentliche Entsorgung oder man weiß einfach nicht mehr wo man sie abgeheftet hat. Das ist im ersten Moment zwar ärgerlich, wenn man seine Geburtsurkunde verloren hat, aber in der Regel ist das kein Problem. Die Ausstellung einer Kopie der Geburtsurkunde kann beim Standesamt beliebig oft beantragt werden.

Die Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument, das für viele offizielle Angelegenheiten benötigt wird, wie zum Beispiel die Beantragung eines Reisepasses oder der Anmeldung einer Eheschließung.

Wenn Sie Ihre Geburtsurkunde verloren haben und eine neue benötigen, können Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes eine neue anfordern. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Geburtsurkunde (DIN A4), einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister und einer internationalen Geburtsurkunde. Welche Geburtsurkunde Sie benötigen, ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig. Für die Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Innhaltsverzeichnis

Geburtsurkunde verloren - Wo kann ich eine neue Geburtsurkunde beantragen?

Bei Verlust der eigenen Geburtsurkunde können Sie sich an das Standesamt Ihres Geburtsortes wenden.

Personenstandsfälle (wie Geburten), werden in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet und von den Standesämter geführt. In den Personenstandsregistern sind nur Personenstandsfälle beurkundet, die im jeweiligen Zuständigkeitsbereichs des Standesamtes liegen. Sie erhalten Ihre Geburtsurkunde daher nur in dem Standesamt Ihres Geburtsortes.

Wie kann ich eine neue Geburtsurkunde beantragen?

Die Möglichkeiten, eine Geburtsurkunde zu beantragen, sind in Deutschland nicht einheitlich festgelegt, weshalb die Vorgehensweise von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich ist. In der Regel gibt es gibt folgende Möglichkeiten, eine Geburtsurkunde beim Standesamt anzufordern:

  • Persönliche Beantragung
    Sie können persönlich zum Standesamt gehen und eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde beantragen. Hierfür benötigen Sie allerdings oftmals einen Termin. Es ist daher ratsam, sich vorher mit dem Standesamt telefonisch in Verbindung zu setzen.
  • Schriftliche Anfrage
    Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine schriftlichen Antrag per E-Mail oder Post an das Standesamt zu senden. Viele Standesämter bieten hierfür Vorlagen an. Beachten Sie allerdings, dass nicht jedes Standesamt E-Mail Anträge akzeptiert.
  • Online
    Manche Standesämter bieten mittlerweile die Möglichkeit, Personenstandsurkunden online anzufordern. In manchen Fällen wird dabei allerdings ein Servicekonto vorausgesetzt, für welches eine freigeschaltene Online-Ausweisfunktion benötigt wird. Sie können auf dieser Seite Geburtsurkunden auch ohne Servicekonto online anfordern.

Online-Formular

Geburtsurkunden online anfordern und per Post erhalten.

Was für Geburtsurkunden gibt es und welche brauche ich?

Es gibt drei verschiedene Arten der Geburtsurkunde:

  1. Geburtsurkunde (DIN A4)
  2. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  3. Internationale Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde, die Abschrift aus dem Geburtenregister und die internationale Geburtsurkunde sind alles Dokumente, die die Geburt einer Person belegen. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen diesen Dokumenten.

Die Geburtsurkunde ist das amtliche Dokument, das bei der Geburt eines Kindes ausgestellt wird. Es enthält Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Namen der Eltern und das Geschlecht. Die Geburtsurkunde wird vom Standesamt ausgestellt, in dem das Kind geboren wurde.

Eine Abschrift aus dem Geburtenregister ist hingegen eine beglaubigte Kopie des Eintrags der Geburt im Geburtenregister. Sie enthält in der Regel zusätzlich zu den Informationen der Geburtsurkunde noch weitere. Die Abschrift aus dem Geburtenregister wird oft benötigt, wenn die Geburtsurkunde nicht ausreicht, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen, z.B. für die Anmeldung einer Eheschließung.

Die internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Urkunde, die in verschiedenen Sprachen ausgefertigt ist und die wesentlichen Angaben zur Geburt einer Person enthält. Sie wird oft benötigt, wenn eine Person ihre Identität oder Staatsangehörigkeit im Ausland nachweisen muss.

Welches Standesamt ist zuständig?

Unabhängig von der Art der Geburtsurkunde gilt immer, dass diese nur bei dem Standesamt beantragt werden kann, in dem die Geburt registriert wurde.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abstammungsurkunde?

Die Abstammungsurkunde war eine Personenstandsurkunde, die am 01. Januar 2009 abgeschafft wurde. Der wesentliche Unterschied zur Geburtsurkunde war, dass dort Änderungen, die seit der Geburt der beurkundeten Person eingetreten sind (wie z.B. Adoption, Namensänderung), aufgeführt waren.

Die Abstammungsurkunde wurde durch die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister abgelöst.

Was benötige ich zur Beantragung einer Geburtsurkunde?

Um eine Geburtsurkunde zu beantragen, benötigt man in der Regel folgende Unterlagen:

  1. Antragsformular: Ein schriftliches Antragsformular kann in der Regel beim zuständigen Standesamt angefordert werden. Manche Standesämter stellen für das Antragsformular auch ein Online-Formular zur Verfügung. Sie können allerdings auch unser Formular zum bestellen von Geburtsurkunden nutzen: Online-Formular

  2. Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation muss meist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

  3. Vollmacht: Wenn man die Geburtsurkunde nicht persönlich beantragt oder unser Online-Formular in Anspruch nimmt, kann eine Vollmacht notwendig sein.

Je nach Standesamt können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, insbesondere wenn die Geburt im Ausland stattgefunden hat.

Muss ich den Verlust meiner Geburtsurkunde melden?

Es gibt in Deutschland keine allgemeine Pflicht, den Verlust einer Geburtsurkunde zu melden. 

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Geburtsurkunde gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Diebstahlsanzeige dient dazu, den Verlust der Geburtsurkunde offiziell zu dokumentieren und einen Missbrauch der gestohlenen Urkunde zu verhindern.

Wie lange dauert die Ausstellung einer Geburtsurkunde?

Die Dauer der Ausstellung einer Geburtsurkunde variiert je nach Standesamt und kann zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen liegen. In der Regel sollte man mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2-4 Wochen rechnen. Allerdings kann es in manchen Fällen länger dauern, zum Beispiel wenn das Standesamt viele Anträge zu bearbeiten hat oder wenn eine aufwendige Recherche erforderlich ist.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Ausstellungsdauer einer Geburtsurkunde durch zusätzliche Faktoren beeinflusst werden kann, wie zum Beispiel die Vollständigkeit der Antragsunterlagen, die Lesbarkeit der Daten und die Verfügbarkeit der Datenbanken. Daher ist es empfehlenswert, den Antrag sorgfältig und vollständig auszufüllen und gegebenenfalls erforderliche Unterlagen beizufügen, um eine reibungslose und schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.

Was kostet die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde?

Die Kosten für eine Geburtsurkunde können je nach Bundesland und Standesamt unterschiedlich sein. In der Regel liegen die Kosten jedoch zwischen zehn und zwanzig Euro für eine Urkunde. Es ist möglich, dass zusätzliche Gebühren für Beglaubigungen oder Zustellungen anfallen. 

Die genauen Kosten sind davon abhängig, welches Standesamt zuständig ist, wie viele Exemplare beantragt werden, ob zusätzliche Gebühren oder Bearbeitungskosten für den Versand oder durch eine Vermittlung anfallen.

Die Kosten für eine Geburtsurkunde über unser Online-Formular belaufen sich zwischen 35 und 40,00 EUR.
Geburtsurkunde online anfordern

Es ist wichtig zu wissen, dass Gebühren für die Ausstellung von Geburtsurkunden gesetzlich geregelt sind und nicht willkürlich festgelegt werden können. In der Regel werden die Kosten für Geburtsurkunden durch eine Verwaltungskostenordnung festgelegt, die von den Bundesländern erlassen wird.

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