Standesamt Rottach-Egern

Anschrift

Standesamt Rottach-Egern
Nördliche Hauptstraße 9
83700 Rottach-Egern


Mail:
standesamt@rottach-egern.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rottach-Egern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rottach-egern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rottach-Egern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rottach-Egern

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Rottach-Egern geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Rottach-Egern eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, aber dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Rottach-Egern die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet diverse Arten von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird zu verschiedene administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Rottach-Egern eine neue Urkunde bitten. Dafür werden üblicherweise persönliche Angaben und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rottach-Egern

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine behördliche, zumeist rechtens rechtmäßige, belegte Bestätigung einer Bindung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Trauung beim Amt in Rottach-Egern anzeigen und die hierbei notwendigen Dokumente erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Rottach-Egern auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Trauamt in Rottach-Egern stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Rottach-Egern zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.