Standesamt Neuendeich
Anschrift
Standesamt Neuendeich
Amtsstraße 12
25436 Moorrege
Mail: standesamt@neuendeich.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuendeich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@neuendeich.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuendeich.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Neuendeich
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Neuendeich ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Neuendeich geboren sind.
Nachstehend sind zahlreiche generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamt Neuendeich das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Formen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Gebrauch
Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt zu unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Im Falle, dass das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Neuendeich einen Ersatz ersuchen. Dafür sind erforderlich meistens persönliche Angaben sowie ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Neuendeich
Definition
Eine Trauung definiert eine anerkannte, weitgehend gesetzlich geregelte, belegte Basis einer Verbindung zweier Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Amt in Neuendeich anmelden und die dafür wichtigen Unterlagen zu beziehen. Generell sollten Sie selbst bei der Behörde in Neuendeich auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Neuendeich sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Trauung wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Trauamt in Neuendeich berät Sie gerne.
Fristen
Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Neuendeich
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Neuendeich auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Moorrege.
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