Standesamt Osdorf
Anschrift
Standesamt Osdorf
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf
Mail: standesamt@osdorf.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Osdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@osdorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Osdorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Osdorf
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Osdorfgeborene Personen beim Standesamt Osdorf zu beantragen.
Im Weiteren sind zahlreiche allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Osdorf die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Sorten von Geburtsbescheinigungen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.
Nutzung
Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Wenn die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Osdorf eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Osdorf
Definition
Eine Ehe benennt eine erklärte, meistens legitim erlaubte, gesicherte Bestätigung eines Beisammenseins beider Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Trauung bei der Behörde in Osdorf einleiten und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim Amt in Osdorf vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welche Behörde für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für das Recht der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Das Amt in Osdorf klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Osdorf zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Osdorf
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Osdorf auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Gettorf.
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