Standesamt Steina

Anschrift

Standesamt Steina
Am Markt 1
01896 Pulsnitz


Mail:
standesamt@pulsnitz.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steina vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 59 55) 8 61-0
E-Mail: standesamt@pulsnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steina.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steina

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Steinageboren wurden, beim Standesamt Steina beantragt werden.

Im Weiteren sind ein paar Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Amt Steina die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Formen der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird gebraucht für verschiedene bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Steina eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steina

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine erklärte, zumeist rechtlich statthafte, festgemachte Kennzeichung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Amt in Steina einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich beim Standesamt Steina auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Steina stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Steina schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Steina

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Bautzen

Höhe
290 m ü. NHN

Fläche
26,76 km2

Einwohner
7345 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
274 Einwohner je km2

Postleitzahl
1896

Vorwahl
35955

KFZ Kennzeichen
BZ, BIW, HY, KM

Gemeindeschlüssel
14 6 25 450

Landesportal

Landesportal
Sachsen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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