Standesamt Schenklengsfeld

Anschrift

Standesamt Schenklengsfeld
Rathausstraße 2
36277 Schenklengsfeld


Mail:
standesamt@schenklengsfeld.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schenklengsfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schenklengsfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schenklengsfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schenklengsfeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Schenklengsfeld ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schenklengsfeld geboren sind.

Nachstehend sind einige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht die Behörde in Schenklengsfeld die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Typen von Geburtsbescheinigungen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht zu diverse Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann man beim Standesamt Schenklengsfeld eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schenklengsfeld

Definition

Eine Ehe bildet eine amtliche, weitgehend legitim legale, festgemachte Basis einer Vereinigung von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Standesamt Schenklengsfeld aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie persönlich im Schenklengsfeld antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Replikate reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Schenklengsfeld ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schenklengsfeld zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.