Standesamt Schönborn (Simmern)
Anschrift
Standesamt Schönborn (Simmern)
Brühlstraße 2
55469 Simmern / Hunsrück
Mail: standesamt@schoenborn-simmern.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönborn (Simmern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@schoenborn-simmern.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönborn (Simmern).
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönborn (Simmern)
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Schönborn (Simmern)geboren wurden, beim Standesamt Schönborn (Simmern) beantragt werden.
Im Weiteren sind mehrere Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können auch die Eltern selbst ihre Geburt melden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Schönborn (Simmern) die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Arten der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Verwendungszweck
Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Sollte das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Schönborn (Simmern) einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck werden normalerweise persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Schönborn (Simmern)
Definition
Eine Verehelichung bestimmt eine behördliche, überwiegend gerecht zulässige, untermauerte Basis eines Beisammenseins von paarigen Einzelnen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Schönborn (Simmern) einleiten und die dafür wichtigen Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Schönborn (Simmern) antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu einige Fragen an das Paar richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Abzüge werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In expliziten Fällen gefordert sein! Das Standesamt in Schönborn (Simmern) berät Sie gerne.
Fristen
Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Schönborn (Simmern)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Schönborn (Simmern) auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Simmern / Hunsrück.
Wegweiser:
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