Standesamt Roth (Sieg)

Anschrift

Standesamt Roth (Sieg)
Lindenallee 2
57577 Hamm (Sieg)


Mail:
standesamt@roth-sieg.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Roth (Sieg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@roth-sieg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Roth (Sieg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Roth (Sieg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Roth (Sieg) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Roth (Sieg) eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamt Roth (Sieg) die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Arten der Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird benötigt zu diverse bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Roth (Sieg) eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Daten und ein Ausweis, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Roth (Sieg)

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine amtliche, meistenteils legitim rechtmäßige, gefestigte Grundlage einer Bindung von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung bei der Behörde in Roth (Sieg) aufnehmen und die dafür wichtigen Papiere beschaffen. Generell müssen Sie selber im Roth (Sieg) auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Heirat verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Roth (Sieg) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Roth (Sieg) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.