Standesamt Oberheimbach

Anschrift

Standesamt Oberheimbach
Am Burggraben 7
55411 Bingen am Rhein


Mail:
standesamt@bingen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberheimbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 67 21) 18 43 06
E-Mail: standesamt@bingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberheimbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberheimbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Oberheimbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Oberheimbach geboren sind.

Anbei einige grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Oberheimbach die Urkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Kategorien von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Oberheimbach einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberheimbach

Definition

Eine Trauung beschreibt eine dokumentierte, zumeist rechtlich legale, belegte Erklärung einer Bindung mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung bei der Behörde in Oberheimbach anzeigen und die hierbei relevanten Nachweise. beziehen. Prinzipiell müssen Sie selber im Oberheimbach auftauchen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss deswegen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Belege notwendig sein! Ihr Standesamt in Oberheimbach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Oberheimbach zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Oberheimbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Mainz-Bingen

Höhe
89 m ü. NHN

Fläche
37,71 km2

Einwohner
25.757 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
683 Einwohner je km2

Postleitzahl
55411

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
MZ, BIN

Gemeindeschlüssel
07 3 39 005

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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