Standesamt Landkern

Anschrift

Standesamt Landkern
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch


Mail:
standesamt@stadt-kaisersesch.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Landkern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-kaisersesch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Landkern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Landkern

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Landkerngeboren wurden, beim Standesamt Landkern beantragt werden.

Hier einige verschiedene allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamtsbüro Landkern die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Arten von Geburtsnachweisen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt zu verschiedene administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Landkern eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Landkern

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine erklärte, vorwiegend rechtens statthafte, gefestigte Erklärung einer Vereinigung von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt Landkern anzeigen und die dazu relevanten Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim Amt in Landkern auftauchen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Landkern berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Landkern zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Landkern

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Cochem-Zell

Höhe
410 m ü. NHN

Fläche
8,18 km2

Einwohner
3191 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
390 Einwohner je km2

Postleitzahl
56759

Vorwahl
02653

KFZ Kennzeichen
COC, ZEL

Gemeindeschlüssel
07 1 35 045

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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