Standesamt Kleinkarlbach

Anschrift

Standesamt Kleinkarlbach
Kreuzerweg 2
67269 Grünstadt


Mail:
standesamt@gruenstadt.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kleinkarlbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 59) 80 52 02
E-Mail: standesamt@gruenstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kleinkarlbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kleinkarlbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Kleinkarlbachgeboren wurden, beim Standesamt Kleinkarlbach beantragt werden.

Im Folgenden sind verschiedene generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Kleinkarlbach die Urkunde aus. Es gibt unterschiedliche Formen der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird verwendet bei vielfältige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Kleinkarlbach eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man meistens personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kleinkarlbach

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine begründete, überwiegend legitim geregelte, festgemachte Kennzeichung eines Bündnisses von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Kleinkarlbach anmelden und die dafür unerlässlichen Nachweise. erhalten. Generell müssen Sie persönlich beim Standesamt Kleinkarlbach erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Kleinkarlbach antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Heirat amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente eingereicht werden, nicht Originale gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben wichtig sein! Ihr Hochzeitsamt in Kleinkarlbach berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Kleinkarlbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bad Dürkheim

Höhe
161 m ü. NHN

Fläche
18,09 km2

Einwohner
13.840 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
765 Einwohner je km2

Postleitzahl
67269

Vorwahl
06359

KFZ Kennzeichen
DÜW

Gemeindeschlüssel
07 3 32 024

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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