Standesamt Hausen (Wied)

Anschrift

Standesamt Hausen (Wied)
Westerwaldstraße 32 – 34
56579 Rengsdorf


Mail:
standesamt@hausen-wied.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hausen (Wied) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hausen-wied.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hausen (Wied).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hausen (Wied)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Hausen (Wied)geborene Personen beim Standesamt Hausen (Wied) zu beantragen.

Hier einige einige wenige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, aber können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamt Hausen (Wied) das Dokument aus. Es gibt verschiedenartige Typen der Geburtsnachweisen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt für unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Hausen (Wied) einen Ersatz ersuchen. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hausen (Wied)

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine behördliche, weitgehend gesetzlich legale, festgemachte Basis einer Vereinigung zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Amt in Hausen (Wied) anmelden und die dafür erforderlichen Nachweise. beschaffen. Unbedingt müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Hausen (Wied) auftauchen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Hausen (Wied) sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Standesamt in Hausen (Wied) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Hausen (Wied) zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.