Standesamt Aach (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Aach (Rheinland-Pfalz)
Domfreihof 1b
54290 Trier


Mail:
standesamt@trier.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aach (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (06 51) 7 18 23 48
E-Mail: standesamt@trier.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aach (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Aach (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Aach (Rheinland-Pfalz)geboren wurden, beim Standesamt Aach (Rheinland-Pfalz) beantragt werden.

Nachstehend sind verschiedene generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht die Behörde in Aach (Rheinland-Pfalz) die Urkunde aus. Es existieren verschiedenartige Versionen der Geburtsdokumenten, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Aach (Rheinland-Pfalz) eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Aach (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Heirat bildet eine behördliche, vorwiegend zulässig rechtmäßige, gestärkte Kennzeichung einer Beziehung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Trauung beim Standesamt Aach (Rheinland-Pfalz) anzeigen und die dazu wichtigen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim Amt in Aach (Rheinland-Pfalz) antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Fotokopien gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Schreiben wichtig sein! Das Stadtbüro in Aach (Rheinland-Pfalz) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Aach (Rheinland-Pfalz) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.