Standesamt Aßlar

Anschrift

Standesamt Aßlar
Mühlgrabenstr. 1
35614 Aßlar


Mail:
standesamt@asslar.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 16:00
Dienstag: 07:00 – 12:00 / 13:30 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aßlar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 64 41) 8 03 14
E-Mail: standesamt@asslar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aßlar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Aßlar

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Aßlar geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Aßlar beantragen.

Im Folgenden sind ein paar allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Generell vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Eltern persönlich die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Aßlar die Geburtsurkunde aus. Es existieren unterschiedliche Formen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird für diverse administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Aßlar eine neue Urkunde beantragen. Dafür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Aßlar

Definition

Eine Ehe bildet eine behördliche, vorwiegend juristisch geregelte, gefestigte Kennzeichung einer Vereinigung mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Aßlar anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Generell müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Aßlar auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Aßlar sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dafür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Ihr Amt in Aßlar klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Aßlar zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Aßlar

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Gießen

Kreis
Lahn-Dill-Kreis

Höhe
171 m ü. NHN

Fläche
43,57 km2

Einwohner
13.725 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
315 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
LDK, DIL, WZ

Gemeindeschlüssel
06 5 32 001

Landesportal

Landesportal
Hessen

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Stadtgeschichte Standesamt

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