Mehrsprachige Geburtsurkunde:
Wie Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen können

Wenn Sie ins Ausland reisen oder beabsichtigen, im Ausland zu arbeiten oder zu studieren, kann eine mehrsprachige Geburtsurkunde ein wichtiges Dokument sein, um Ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachzuweisen.

Eine mehrsprachige Geburtsurkunde enthält Informationen über Ihre Geburt in mehreren Sprachen, was dazu beiträgt, dass das Dokument in verschiedenen Ländern anerkannt wird. Auf unserer Website finden Sie umfassende Informationen darüber, wie Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen können, welche Dokumente erforderlich sind und welche Verfahren in verschiedenen Ländern gelten.

Wir möchten Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Schritte zur Beantragung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde zu verstehen, damit Sie Ihre Reise oder Ihren Aufenthalt im Ausland mit einem sorgenfreien Gefühl antreten können.

Geburtsurkunde übersetzen

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abstammungsurkunde?

Die Abstammungsurkunde war eine Personenstandsurkunde, die am 01. Januar 2009 abgeschafft wurde. Der wesentliche Unterschied zur Geburtsurkunde war, dass dort Änderungen, die seit der Geburt der beurkundeten Person eingetreten sind (wie z.B. Adoption, Namensänderung), aufgeführt waren.

Die Abstammungsurkunde wurde durch die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister abgelöst.

Welches Standesamt ist zuständig?

Unabhängig von der Art der Geburtsurkunde gilt immer, dass diese nur bei dem Standesamt beantragt werden kann, in dem die Geburt registriert wurde.

Inhalt

Was ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde und in welche Sprachen beinhaltet diese?

Eine mehrsprachige Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt einer Person in mehreren Sprachen bestätigt. Bei den Standesämter ist dies eine internationale Geburtsurkunde. Sie wird verwendet, um die Identität einer Person zu bestätigen und kann in verschiedenen Ländern als offizielles Dokument anerkannt werden. Eine mehrsprachige Geburtsurkunde enthält dieselben Informationen wie die Geburtsurkunde nach §59 PStG:

  • die Vornamen und der Geburtsname der Person,
  • das Geschlecht
  • Ort sowie Tag der Geburt. Oftmals auch mit genauer Uhrzeitangabe 
  • die Vornamen und die Familiennamen der Eltern

Folgenden 16 Sprachen beinhaltet die internationale bzw. mehrsprachige Geburtsurkunden:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Niederländisch
  • Dänisch
  • Norwegisch
  • Schwedisch
 
  • Finnisch
  • Spanisch
  • Portugiesisch
  • Griechisch
  • Türkisch
  • Bosnisch-Kroatisch-Serbisch
  • Polnisch
  • Tschechisch.

Wie kann ich eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen?

Die Möglichkeiten, eine mehrsprachige Geburtsurkunde zu beantragen, sind in Deutschland nicht einheitlich festgelegt, weshalb die Vorgehensweise von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich ist. In der Regel gibt es gibt folgende Möglichkeiten, eine Geburtsurkunde beim Standesamt anzufordern:

  • Persönliche Beantragung
    Sie können persönlich zum Standesamt gehen und eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde beantragen. Hierfür benötigen Sie allerdings oftmals einen Termin. Es ist daher ratsam, sich vorher mit dem Standesamt telefonisch in Verbindung zu setzen.
  • Schriftliche Anfrage
    Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine schriftlichen Antrag per E-Mail oder Post an das Standesamt zu senden. Viele Standesämter bieten hierfür Vorlagen an. Beachten Sie allerdings, dass nicht jedes Standesamt E-Mail Anträge akzeptiert.
  • Online
    Manche Standesämter bieten mittlerweile die Möglichkeit, Personenstandsurkunden online anzufordern. In manchen Fällen wird dabei allerdings ein Servicekonto vorausgesetzt, für welches eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion benötigt wird. Sie können auf dieser Seite Geburtsurkunden auch ohne Servicekonto online anfordern.

Online-Formular

Geburtsurkunden online anfordern und per Post erhalten.

Was für Geburtsurkunden gibt es und welche brauche ich?

Es gibt drei verschiedene Arten der Geburtsurkunde:

  1. Geburtsurkunde (DIN A4)
  2. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  3. Internationale Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde, die Abschrift aus dem Geburtenregister und die internationale Geburtsurkunde sind alles Dokumente, die die Geburt einer Person belegen. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen diesen Dokumenten.

Die Geburtsurkunde ist das amtliche Dokument, das bei der Geburt eines Kindes ausgestellt wird. Es enthält Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Namen der Eltern und das Geschlecht. Die Geburtsurkunde wird vom Standesamt ausgestellt, in dem das Kind geboren wurde.

Eine Abschrift aus dem Geburtenregister ist hingegen eine beglaubigte Kopie des Eintrags der Geburt im Geburtenregister. Sie enthält in der Regel zusätzlich zu den Informationen der Geburtsurkunde noch weitere. Die Abschrift aus dem Geburtenregister wird oft benötigt, wenn die Geburtsurkunde nicht ausreicht, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen, z.B. für die Anmeldung einer Eheschließung.

Die internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Urkunde, die in verschiedenen Sprachen ausgefertigt ist und die wesentlichen Angaben zur Geburt einer Person enthält. Sie wird oft benötigt, wenn eine Person ihre Identität oder Staatsangehörigkeit im Ausland nachweisen muss.

Welche Dokumente sind erforderlich, um eine mehrsprachige Geburtsurkunde zu beantragen?

Um eine mehrsprachige Geburtsurkunde zu beantragen, benötigt man in der Regel folgende Unterlagen:

  1. Antragsformular: Ein schriftliches Antragsformular kann in der Regel beim zuständigen Standesamt angefordert werden. Manche Standesämter stellen für das Antragsformular auch ein Online-Formular zur Verfügung. Sie können allerdings auch unser Formular zum bestellen von Geburtsurkunden nutzen: Online-Formular
  2. Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation muss meist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
  3. Vollmacht: Wenn man die Geburtsurkunde nicht persönlich beantragt oder unser Online-Formular in Anspruch nimmt, kann eine Vollmacht notwendig sein.

Je nach Standesamt können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, insbesondere wenn die Geburt im Ausland stattgefunden hat.

Wofür benötigt man eine mehrsprachige Geburtsurkunde?

Eine internationale/mehrsprachige Geburtsurkunde wird häufig benötigt, wenn eine Person im Ausland reisen oder leben möchte. Das Dokument dient als Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit und enthält alle wichtigen Informationen über die Geburt der Person, wie beispielsweise Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Eltern.

Die internationale Geburtsurkunde sollte man beantragen, wenn man vor hat auszuwandern. Häufig wird von den Ämtern vor Ort eine internationale Geburtsurkunde verlangt. Falls Sie bereits im Ausland sind, ist dies kein Problem, denn sie können einfach beim Urkundenservice eine internationale/mehrsprachige Geburtsurkunde bestellen,

Die bestellte Urkunde wird dann zu Ihnen ins Ausland versendet. Auf Wunsch auch versichertes Einschreiben oder Kurierdienst möglich.

In welchen Ländern sind mehrsprachige Geburtsurkunden anerkannt?

In folgenden Ländern ist die internationale bzw. mehrsprachige Geburtsurkunde anerkannt:

  • Belgien,
  • Bosnien-Herzegowina,
  • Bulgarien,
  • Deutschland,
  • Estland,
  • Frankreich
  • Italien,
  • Kap Verde,
  • Kroatien,
  • Litauen,
  • Luxemburg,
  • Mazedonien, 
  • Moldau,
  • Montenegro,
  • Niederlande,
  • Österreich,
  • Polen,
  • Portugal, 
  • Rumänien,
  • Schweiz,
  • Serbien,
  • Slowenien,
  • Spanien,
  • Türkei

In viele anderen nicht europäischen Ländern wird eine Apostille verlangt. Die folgende Liste enthält die Länder, die das Haager Abkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ratifiziert haben und daher die Apostille anerkennen. Das Haager Apostille-Übereinkommen – Auswärtiges Amt 

In Deutschland kann eine Apostille beispielsweise vom zuständigen Oberlandesgericht, der Bezirksregierung oder dem Landgericht ausgestellt werden.

Im der Rest der Welt wird dann eine sogenannte Legalisation verlangt wie z.B. in den Vereinigten Arabischen Emirate. Die Legalisation wird in Deutschland von der zuständigen Auslandsvertretung des Landes vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.

Wie lange ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde gültig ?

Eine mehrsprachige Geburtsurkunde hat in der Regel kein Ablaufdatum und ist im Allgemeinen dauerhaft gültig. Die Informationen auf der Geburtsurkunde, wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Eltern, bleiben grundsätzlich unverändert und behalten daher ihre Gültigkeit.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anerkennung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde im Ausland von den jeweiligen Gesetzen und Bestimmungen des betreffenden Landes abhängt. Es empfiehlt sich daher, sich im Voraus bei den zuständigen Behörden oder der Botschaft/Konsulat des betreffenden Landes zu informieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

Was sind die Kosten für einer mehrsprachigen Geburtsurkunde und wie lange dauert die Ausstellung?

Die Kosten für eine mehrsprachige Geburtsurkunde können je nach Bundesland und Standesamt unterschiedlich sein. In der Regel liegen die Kosten jedoch zwischen zehn und zwanzig Euro für eine Urkunde. Es ist möglich, dass zusätzliche Gebühren für Beglaubigungen oder Zustellungen anfallen. 

Die genauen Kosten sind davon abhängig, welches Standesamt zuständig ist, wie viele Exemplare beantragt werden, ob zusätzliche Gebühren oder Bearbeitungskosten für den Versand oder durch eine Vermittlung anfallen.

Die Kosten für eine mehrsprachige Geburtsurkunde über unser Online-Formular belaufen sich zwischen 35 und 40,00 EUR.
Geburtsurkunde online anfordern

Es ist wichtig zu wissen, dass Gebühren für die Ausstellung von Geburtsurkunden gesetzlich geregelt sind und nicht willkürlich festgelegt werden können. In der Regel werden die Kosten für Geburtsurkunden durch eine Verwaltungskostenordnung festgelegt, die von den Bundesländern erlassen wird.

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