Deutsche Geburtsurkunde beantragen:
Das sollten Sie bei der Antragsstellung beachten

Wenn Sie an dem Punkt angelangt sind, an dem Sie eine Geburtsurkunde beantragen müssen – sei es für Ihre Eheschließung, für behördliche Formalitäten oder einfach zur Vervollständigung Ihrer persönlichen Unterlagen – kann der Prozess zunächst etwas überwältigend erscheinen.

Eine Geburtsurkunde ist ein fundamentales Dokument, das in vielerlei Hinsicht benötigt wird, unter anderem für die Anmeldung in Schulen, die Ausstellung von Ausweisen und Pässen, sowie für diverse andere offizielle Vorgänge. Um Ihnen Orientierung zu bieten und den Antragsprozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten, haben wir eine umfassende Anleitung zusammengestellt. Diese Checkliste dient Ihnen als Wegweiser und beantwortet gängige Fragen zur Beantragung einer Geburtsurkunde, sodass Sie gut vorbereitet sind und alles reibungslos abläuft.

Deutsche Standard Geburtsurkunde im DIN A4 Format
Beispiel einer Geburtsurkunde im DIN A4 Format

Bei der Beantragung einer Geburtsurkunde gibt es einige wichtige Punkte, die zu beachten sind:

  1. Zuständiges Standesamt: Die Geburtsurkunde muss beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes beantragt werden. Bei Geburten im Ausland kann das zuständige Standesamt variieren.

  2. Persönliche Daten: Halten Sie alle relevanten persönlichen Informationen bereit. Dazu gehören in der Regel der vollständige Name des Kindes, Geburtsdatum und -ort, sowie die Namen der Eltern.

  3. Antragsberechtigung: In der Regel können Geburtsurkunden von den Eltern des Kindes, vom Kind selbst (wenn es volljährig ist), sowie von anderen Personen mit einem berechtigten Interesse (z.B. durch ein rechtliches Verhältnis) beantragt werden. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften zu kennen.

  4. Notwendige Unterlagen: Neben dem ausgefüllten Antragsformular können weitere Dokumente erforderlich sein, wie z.B. Personalausweise der Antragsteller, Heiratsurkunde der Eltern, oder Nachweis des Sorgerechts.

  5. Gebühren: Informieren Sie sich über die anfallenden Gebühren für die Ausstellung einer Geburtsurkunde. Die Kosten können je nach Standesamt und Art der Urkunde (internationale Geburtsurkunde, mehrsprachige Geburtsurkunde, etc.) variieren.

  6. Beantragungsmöglichkeiten: Viele Standesämter bieten die Möglichkeit, Geburtsurkunden persönlich, schriftlich oder zunehmend auch online zu beantragen. Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten.

  7. Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit kann je nach Standesamt variieren. Planen Sie genügend Zeit ein, besonders wenn die Geburtsurkunde für offizielle Anlässe benötigt wird.

  8. Mehrfachurkunden: Überlegen Sie, ob Sie mehr als eine Kopie der Geburtsurkunde benötigen. Für verschiedene behördliche und rechtliche Angelegenheiten kann es sinnvoll sein, mehrere Exemplare zu haben.

  9. Datenschutz: Beachten Sie die Datenschutzbestimmungen und gehen Sie sorgsam mit persönlichen Informationen um.

  10. Aktualität der Informationen: Stellen Sie sicher, dass Sie sich auf dem neuesten Stand bezüglich der Anforderungen und Verfahren befinden, da sich diese ändern können.

Häufig gestellte Fragen zu deutschen Geburtsurkunden

Deutsche Geburtsurkunden online anfordern

Sie können über diesen Service Personenstandsurkunden von allen deutschen Standesämtern anfordern.
Es handelt sich hier um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Dienstleisters. 

Was ist der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abstammungsurkunde?

Mit der Abstammungsurkunde konnte bis 2009 die Geburt eines Kindes nachgewiesen werden. Danach wurde die Abstammungsurkunde von der Geburtsurkunde und dem Abschrift aus dem Geburtsregister abgelöst.

Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenregister erstellt wird. Sie enthält aber im Gegensatz zur Abschrift aus dem Geburtsregister, nur den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrages. Sie gibt nicht die leibliche Abstammung des Kindes wieder, es fehlen die Angaben zu den Eltern.

Die Abschrift aus dem Geburtsregister ist eine Kopie aus dem Geburtenregister. Sie enthält das Grundregister und alle Veränderungen des Personenstandes (z.B. Namensänderungen, Adoptionen). Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister benötigen Sie für Passanträge, für die Rentenversicherung und auch für die Anmeldung der Eheschließung. Bei der Anmeldung der Eheschließung darf sie meistens nicht älter als sechs Monate sein.

Was tun, wenn Sie Ihre Geburtsurkunde verloren haben?

Haben Sie Ihre Geburtsurkunde verloren, können Sie diese beim zuständigen Standesamt erneut beantragen. Da dies jedoch oft mit Wartezeiten verbunden ist, empfehlen wir Ihnen unser Online Formular zu verwenden.

Sollten Sie die Geburtsurkunde verloren haben, ist das nicht allzu schlimm. Sie können Ihre Geburtsurkunde immer wieder neu und auch mehrmals anfordern. Schließlich benötigen Sie die Geburtsurkunde, beziehungsweise die Abschrift aus dem Geburtsregister für diverse Behördengänge oder auch zur Eheschließung.

Der Verlust einer Geburtsurkunde ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Geburtsurkunden gehen jeden Tag verloren, beim Standesamt können Sie eine Geburtsurkunde erneut beantragen. Wer nicht persönlich zum Standesamt gehen möchte, kann diese auch online anfordern lassen.

Sie benötigen eine mehrsprachige / internationale Geburtsurkunde?

Für die Verwendung Ihrer Geburtsurkunde im Ausland empfehlen wir eine mehrsprachige Geburtsurkunde, beziehungsweise internationale Geburtsurkunde. In Deutschland wird die internationale Geburtsurkunde in 16 Sprachen ausgestellt:

Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Dänisch, Norwegisch, Schwedisch, Finnisch, Spanisch, Portugiesisch, Griechisch, Türkisch, Serbokroatisch und Polnisch.

Sie benötigen eine Apostille?

Um sicherzustellen, dass Ihre Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Sterbeurkunde international anerkannt wird, ist es unerlässlich, dass diese Dokumente durch eine Apostille offiziell beglaubigt sind. Diese wichtige Beglaubigungsform verifiziert die Authentizität Ihrer deutschen Personenstandsurkunde und gewährleistet ihre Anerkennung in allen Ländern, die dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten sind. Innerhalb unseres Online-Formulars haben Sie die Möglichkeit anzugeben, dass Sie Ihre deutsche Geburtsurkunde mit einer Apostille benötigen. Mehr Informationen unter: apostille24.online

Wer kann Urkunden anfordern?

Deutsche Staatsbürger können hier eigene Urkunden oder von Verwandten in direkter Linie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) bestellen. Geburtsurkunden können manchmal und Sterbeurkunden können in den meisten Fällen auch von Geschwistern bestellt werden. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

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Allgemeine Informationen zu deutschen Geburtsurkunden

Geburtsurkunden sind offizielle Dokumente, die bei der Geburt eines Neugeborenen ausgestellt werden. Die Urkunde wird für verschiedene Zwecke benötigt, unter Anderem zur Eheschließung oder Beantragung eines Personalausweises.

Arten von deutschen Geburtsurkunden

In den deutschen Standesämtern können Sie drei verschiedene Varianten von Geburtsurkunden beantragen. Bitte beachten Sie, dass sich nicht jede Geburtsurkunde für jeden Zweck eignet. Für die Eheschließung benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, wohingegen für die Beantragung eines Personalausweises in der Regel eine reguläre Geburtsurkunde ausreicht.

  • Geburtsurkunde
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Internationale Geburtsurkunde

Inhalt einer deutschen Geburtsurkunde

  1. den Namen des Standesamts
  2. die laufende Nummer des Geburtseintrags zusammen mit dem Jahr der Geburt
  3. alle Vornamen des Kindes
  4. der Geburtsname des Kindes
  5. das Geschlecht des Kindes
  6. das Geburtsdatum des Kindes
  7. den Geburtsort des Kindes

sowie folgende Angaben der „rechtlichen Eltern“:

  1. die Vornamen und die Familiennamen
  2. die Religion des Kindes und Elternteils, wenn die Eintragung im Register gewünscht war
  3. den Ort des ausstellenden Standesamts
  4. das Datum der Ausstellung der Geburtsurkunde
  5. das Siegel des Standesamtes
  6. die Unterschrift des beurkundenden Standesbeamten
  7. den Namen des beurkundenden Standesbeamten

 

Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält darüber hinaus alle Veränderungen des Personenstandes, wie z.B. Eheschließung, Adoption und Namensänderungen. Sie ist daher aussagekräftiger und wird für die meisten Behördengänge (wie z.B: für die Eheschließung) benötigt.

Falls Sie vorhaben im Ausland eine Heirat vorzunehmen, benötigen Sie eine internationale Geburtsurkunde. Diese enthält eine Übersetzung auf Englisch.

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