Standesamt Sankt Wolfgang Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Sankt Wolfgang. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Sankt Wolfgang verbindlich die Geburt einer Person in Sankt Wolfgang und beinhaltet entscheidende Daten wie Name, Geburtszeitpunkt, Geburtsstätte sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Sankt Wolfgang

Standesamt Sankt Wolfgang
Hauptstraße 9
84427 Sankt Wolfgang


Mail:
standesamt@sankt-wolfgang.de

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Standesamt Sankt Wolfgang Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Sankt Wolfgang Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sankt Wolfgang vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sankt-wolfgang.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sankt Wolfgang.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sankt Wolfgang

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Sankt Wolfgang
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Sankt Wolfgang
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Sankt Wolfgang
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Sankt Wolfgang

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Sankt Wolfgang ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Sankt Wolfgang geboren sind.

Im Folgenden sind ein paar Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Normalerweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Sankt Wolfgang das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Arten von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird benötigt bei diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Sankt Wolfgang eine Ersatzurkunde bitten. Dafür benötigt man meistens personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sankt Wolfgang

Definition

Eine Trauung definiert eine erklärte, meistenteils juristisch statthafte, gesicherte Grundlage einer Bindung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Sankt Wolfgang erklären und die hierbei wichtigen Nachweise. besorgen. Unbedingt müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Sankt Wolfgang auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Amt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt wichtig sein! Das Standesamt in Sankt Wolfgang informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Sankt Wolfgang zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.