Standesamt Kastl (Oberbayern)

Anschrift

Standesamt Kastl (Oberbayern)
Rathausplatz 11
84579 Unterneukirchen


Mail:
standesamt@kastl-oberbayern.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kastl (Oberbayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kastl-oberbayern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kastl (Oberbayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kastl (Oberbayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Kastl (Oberbayern) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Kastl (Oberbayern) geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch können auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Kastl (Oberbayern) das Dokument aus. Es gibt mannigfaltige Typen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird eingesetzt bei diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Kastl (Oberbayern) einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kastl (Oberbayern)

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine amtliche, zumeist rechtlich erlaubte, verankerte Erklärung einer Vereinigung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt in Kastl (Oberbayern) anzeigen und die hierfür notwendigen Papiere beziehen. Unbedingt müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Kastl (Oberbayern) antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Trauung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Kastl (Oberbayern) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Kastl (Oberbayern) schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.