Standesamt Gablingen Geburtsurkunde

Hier finden Sie umfassende Informationen zur Standesamt Gablingen Geburtsurkunde. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Gablingen Geburtsurkunde amtlich die Geburt einer Person in Gablingen und beinhaltet wichtige Daten wie Name, Geburtszeitpunkt, Ort der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Gablingen

Standesamt Gablingen
Rathausplatz 1
86456 Gablingen


Mail:
standesamt@gablingen.de

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Standesamt Gablingen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Gablingen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gablingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gablingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gablingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gablingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Gablingen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Gablingen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Gablingen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Gablingen

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Gablingen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Gablingen eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind verschiedene generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Generell vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Amt Gablingen die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Sorten der Geburtsdokumenten, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt zu verschiedene Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Gablingen eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gablingen

Definition

Eine Trauung definiert eine dokumentierte, zumeist gerecht erlaubte, gefestigte Begründung einer Beziehung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Gablingen aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere erhalten. Generell sollten Sie offiziell im Gablingen vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Trauamt in Gablingen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Gablingen zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.