Standesamt Altenstadt a.d.Iller

Anschrift

Standesamt Altenstadt a.d.Iller
Hindenburgstraße 1
89281 Altenstadt


Mail:
standesamt@altenstadt-a-d-iller.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altenstadt a.d.Iller vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altenstadt-a-d-iller.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altenstadt a.d.Iller.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Altenstadt a.d.Iller

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Altenstadt a.d.Illergeborene Personen beim Standesamt Altenstadt a.d.Iller zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamt Altenstadt a.d.Iller das Dokument aus. Es gibt mannigfaltige Arten von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Altenstadt a.d.Iller einen Ersatz ersuchen. Dafür benötigt man meistens persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Altenstadt a.d.Iller

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine behördliche, zumeist juristisch rechtmäßige, gesicherte Kennzeichung einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Trauung beim Standesamt Altenstadt a.d.Iller anzeigen und die dafür unerlässlichen Dokumente beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Altenstadt a.d.Iller vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Das Amt in Altenstadt a.d.Iller informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Altenstadt a.d.Iller schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.