Standesamt Allmannshofen

Anschrift

Standesamt Allmannshofen
Schäfflerstraße 6
86695 Nordendorf


Mail:
standesamt@allmannshofen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Allmannshofen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@allmannshofen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Allmannshofen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Allmannshofen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Allmannshofengeboren wurden, beim Standesamt Allmannshofen beantragt werden.

Nachstehend sind einige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Allmannshofen das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Kategorien der Geburtsdokumenten, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird benötigt bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Allmannshofen eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Allmannshofen

Definition

Eine Heirat definiert eine anerkannte, überwiegend rechtens zulässige, belegte Form einer Verbindung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung bei der Behörde in Allmannshofen aufnehmen und die hierfür erforderlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Allmannshofen auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Allmannshofen antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen notwendig sein! Das Amt in Allmannshofen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Allmannshofen zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.