Standesamt Unterkirnach Geburtsurkunde
Anschrift
Standesamt Unterkirnach
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen
Mail: standesamt@villingen-schwenningen.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Unterkirnach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@villingen-schwenningen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Unterkirnach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Unterkirnach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Unterkirnach geboren wurden, beim Standesamt Unterkirnach beantragt werden.
Nachfolgend finden Sie ein paar grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen können ebenso die Eltern selbst die Geburt melden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt erteilt die Behörde in Unterkirnach die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Kategorien von Geburtsnachweisen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.
Verwendungszweck
Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird gebraucht bei diverse Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Falls das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Unterkirnach eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Unterkirnach
Definition
Ein Ehebündnis bildet eine erklärte, zumeist rechtlich statthafte, untermauerte Kennzeichung einer Bindung zweier zusammengehörender Personen.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Vermählung beim Standesamt Unterkirnach erklären und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt sollten Sie selber beim Amt in Unterkirnach vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Amt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann dazu viele Fragen an die Verlobten stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Anmeldung der Hochzeit amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Abzüge sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Das Amt in Unterkirnach berät Sie gerne.
Fristen
Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Unterkirnach
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Kreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Höhe
758 m ü. NHN
Fläche
165,53 km2
Einwohner
86.475 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
522 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
VS
Gemeindeschlüssel
08 3 26 074
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Unterkirnach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Villingen-Schwenningen.
Personensuche in Unterkirnach
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Unterkirnach
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