Standesamt Buchholz (Burg (Dith.))

Anschrift

Standesamt Buchholz (Burg (Dith.))
Holzmarkt 7
25712 Burg (Dith.)


Mail:
standesamt@buchholz-burg-dithmarschen.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Buchholz (Burg (Dith.)) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@buchholz-burg-dithmarschen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Buchholz (Burg (Dith.)).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Buchholz (Burg (Dith.))

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Buchholz (Burg (Dith.)) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Buchholz (Burg (Dith.)) geboren sind.

Im Folgenden sind einige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Buchholz (Burg (Dith.)) die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Sorten der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Sie wird benötigt zu vielfältige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Buchholz (Burg (Dith.)) eine neue Urkunde beantragen. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Buchholz (Burg (Dith.))

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine bewiesene, meistenteils gerecht rechtmäßige, festgemachte Basis einer Vereinigung von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Amt in Buchholz (Burg (Dith.)) erklären und die hierbei wichtigen Unterlagen zu besorgen. Unbedingt sollten Sie direkt beim Amt in Buchholz (Burg (Dith.)) auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Hochzeit bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen relevant sein! Das Amt in Buchholz (Burg (Dith.)) informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Buchholz (Burg (Dith.)) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Buchholz (Burg (Dith.))

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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