Standesamt Berge (Brandenburg)

Anschrift

Standesamt Berge (Brandenburg)
Zur Burghofwiese 2
16949 Putlitz


Mail:
standesamt@putlitz.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berge (Brandenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@putlitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berge (Brandenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berge (Brandenburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Berge (Brandenburg) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Berge (Brandenburg) eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige verschiedene Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamt Berge (Brandenburg) die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedenartige Kategorien von Geburtsurkunden, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird benötigt bei verschiedene administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument verschwindet oder unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Berge (Brandenburg) einen Ersatz ersuchen. Dafür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berge (Brandenburg)

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine behördliche, weitgehend gerecht erlaubte, gesicherte Grundlage einer Beziehung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Berge (Brandenburg) einleiten und die hierfür notwendigen Dokumente holen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Standesamt Berge (Brandenburg) vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Berge (Brandenburg) antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Standesamt in Berge (Brandenburg) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Berge (Brandenburg) zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.