Standesamt Passow (Brandenburg)

Anschrift

Standesamt Passow (Brandenburg)
Gutshof 1
16278 Pinnow


Mail:
standesamt@passow-brandenburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Passow (Brandenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@passow-brandenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Passow (Brandenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Passow (Brandenburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Passow (Brandenburg) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Passow (Brandenburg) eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei verschiedene grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, aber dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamt Passow (Brandenburg) die Urkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Versionen der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt bei verschiedene Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Passow (Brandenburg) eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Passow (Brandenburg)

Definition

Eine Heirat bildet eine begründete, zumeist gesetzlich statthafte, verankerte Grundlage eines Verbunds mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung bei der Behörde in Passow (Brandenburg) aufnehmen und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Passow (Brandenburg) erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Standesamt in Passow (Brandenburg) berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Passow (Brandenburg) zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.