Standesamt Biberach Geburtsurkunde
Anschrift
Standesamt Biberach
Hauptstraße 19
77736 Zell am Harmersbach
Mail: standesamt@zell.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Biberach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@zell.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Biberach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Biberach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Biberach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Biberach beantragen.
Im Folgenden sind mehrere allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz können auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt einreichen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Biberach das Dokument aus. Es gibt diverse Kategorien der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Verwendung
Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird benötigt zu diverse bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Sofern die Urkunde verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Biberach eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck werden meistens personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Biberach
Definition
Eine Heirat bestimmt eine amtliche, überwiegend rechtlich zugestandene, gestärkte Bestätigung einer Bindung zweier Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Unverheirateten sollten die Heirat bei der Behörde in Biberach erklären und die hierbei unerlässlichen Papiere erhalten. Unbedingt müssen Sie offiziell im Biberach antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen einige Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Biberach berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Biberach
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Kreis
Ortenaukreis
Höhe
223 m ü. NHN
Fläche
36,41 km2
Einwohner
8134 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
223 Einwohner je km2
Postleitzahl
77736
Vorwahl
07835
KFZ Kennzeichen
OG, BH, KEL, LR, WOL
Gemeindeschlüssel
08 3 17 146
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Biberach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Zell am Harmersbach.
Personensuche in Biberach
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Biberach
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