Standesamt Böblingen

Anschrift

Standesamt Böblingen
Marktplatz 16
71032 Böblingen


Mail:
standesamt@boeblingen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 16:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 15:00 – 16:30
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Böblingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 70 31) 6 69 99 06
E-Mail: standesamt@boeblingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Böblingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Böblingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche Dokumente die Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Böblingen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Böblingen geboren sind.

Nachfolgend finden Sie verschiedene allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Amt Böblingen die Geburtsurkunde aus. Es existieren variantenreiche Kategorien von Geburtsnachweisen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Das Dokument wird verwendet für unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Böblingen eine neue Urkunde anfordern. Hierfür werden meistens persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Böblingen

Definition

Eine Hochzeit definiert eine begründete, weitgehend zulässig rechtmäßige, gestärkte Begründung einer Verbindung zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung beim Amt in Böblingen einleiten und die dazu erforderlichen Dokumente beziehen. Generell sollten Sie offiziell beim Amt in Böblingen vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er den anderen durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Böblingen sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Böblingen berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Böblingen zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Böblingen

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Böblingen

Höhe
464 m ü. NHN

Fläche
39,04 km2

Einwohner
50.470 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1293 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
07031

KFZ Kennzeichen
BB, LEO

Gemeindeschlüssel
08 1 15 003

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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Wegweiser:

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