Standesamt Oldenborstel

Anschrift

Standesamt Oldenborstel
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld


Mail:
Pamela.GrosseInkrott@stadt-schenefeld.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oldenborstel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 40) 83 03 71 41
E-Mail: Pamela.GrosseInkrott@stadt-schenefeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oldenborstel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oldenborstel

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Oldenborstelgeborene Personen beim Standesamt Oldenborstel zu beantragen.

Nachstehend sind einige Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Meistens tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Oldenborstel die Urkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Kategorien von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht für vielfältige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Wenn das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Oldenborstel einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oldenborstel

Definition

Eine Verehelichung bildet eine bewiesene, meistens zulässig legale, untermauerte Bestätigung einer Verbindung beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt in Oldenborstel anmelden und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell bei der Behörde in Oldenborstel vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Oldenborstel antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Papiere wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Oldenborstel klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Oldenborstel zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Oldenborstel

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
21 m ü. NHN

Fläche
9,99 km2

Einwohner
19.402 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1942 Einwohner je km2

Postleitzahl
22869

Vorwahl
040

KFZ Kennzeichen
PI

Gemeindeschlüssel
01 0 56 044

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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