Standesamt Wachenheim an der Weinstraße

Anschrift

Standesamt Wachenheim an der Weinstraße
Weinstr. 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße


Mail:
info@vg-wachenheim.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wachenheim an der Weinstraße vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 22) 9 58 02 05
E-Mail: info@vg-wachenheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wachenheim an der Weinstraße.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wachenheim an der Weinstraße

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Wachenheim an der Weinstraße geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Wachenheim an der Weinstraße eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind mehrere allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Amt Wachenheim an der Weinstraße die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Typen von Geburtsurkunden, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird verwendet zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Sofern das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Wachenheim an der Weinstraße einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wachenheim an der Weinstraße

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine begründete, meistenteils juristisch zugestandene, gesicherte Grundlage einer Vereinigung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt Wachenheim an der Weinstraße einleiten und die hierfür erforderlichen Nachweise. beziehen. Prinzipiell müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Wachenheim an der Weinstraße vorsprechen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird deswegen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Wachenheim an der Weinstraße stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wachenheim an der Weinstraße zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Wachenheim an der Weinstraße

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bad Dürkheim

Höhe
141 m ü. NHN

Fläche
24,97 km2

Einwohner
4527 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
181 Einwohner je km2

Postleitzahl
67157

Vorwahl
06322

KFZ Kennzeichen
DÜW

Gemeindeschlüssel
07 3 32 046

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Wachenheim an der Weinstraße

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