Standesamt Trier
Anschrift
Standesamt Trier
Domfreihof 1b
54290 Trier
Mail: standesamt@trier.de
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag:
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Trier vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (06 51) 7 18 23 48
E-Mail: standesamt@trier.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Trier.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Trier
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Triergeborene Personen beim Standesamt Trier zu beantragen.
Anbei verschiedene allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. In der Regel besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt deklarieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Trier das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Arten der Geburtsnachweisen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Nutzung
Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet zu vielfältige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Falls die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Trier eine Ersatzurkunde beantragen. Dafür sind erforderlich meistens persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Trier
Definition
Eine Hochzeit benennt eine begründete, meistenteils gesetzlich geregelte, gefestigte Erklärung einer Beziehung von paarigen Individuen.
Beschreibung
Die beiden Personen können die Trauung beim Amt in Trier anzeigen und die dazu notwendigen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt im Trier erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Fällen können weitere Schreiben notwendig sein! Das Amt in Trier informiert Sie gerne!
Fristen
Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Trier schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.
Kosten
Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Trier
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
136 m ü. NHN
Fläche
117,06 km2
Einwohner
110.570 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
945 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
0651
KFZ Kennzeichen
TR
Gemeindeschlüssel
07 2 11 000
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Trier auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Trier.
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